Allgemeine Geschäftsbedingungen
Turbo Tec GmbH
Talpagasse 1A Tor 4, 1230 Wien
1) Geltungsbereich
Die hier vorliegenden allgemeinen Geschäftsbedingungen finden Anwendung auf alle Rechtsgeschäf-te zwischen der Turbo Tec GmbH (im Folgenden: „Gesellschaft“) und ihren Kunden (Käufern), sofern diese ein Unternehmen betreiben (Business-Kunden). Die hier vorliegenden Allgemeinen Geschäfts-bedingungen gelten – soweit in dem betreffenden künftigen Vertrag nichts anderes vereinbart wird – auch für alle künftigen Rechtsgeschäfte der Gesellschaft mit dem betreffenden Kunden, ohne Rück-sicht darauf, ob die Gesellschaft in jedem einzelnen Falle auf sie Bezug nimmt. Die Mitarbeiter der Gesellschaft sind ohne schriftliche Vollmacht auch gegenüber Verbrauchern nicht befugt, abwei-chende Zusagen oder Vereinbarungen mündlich zu treffen. Etwaigen anderslautenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Kunden widerspricht die Gesellschaft ausdrücklich.
2) Preise
Alle in den Angeboten der Gesellschaft angeführten Preise verstehen sich als Nettopreise zuzüglich gesetzlicher Umsatzsteuer. Die angeführten Preise verstehen sich ab Lager. Unsere Angebote sind stets freibleibend, es gilt der Preis am Tag der Übernahme der Ware. Die Kosten einer Lieferung wer-den zusätzlich zu den angeführten Preisen in Rechnung gestellt. Der Kunde kann sich gegenüber der Gesellschaft nicht auf § 934 ABGB (Verkürzung über die Hälfte) berufen.
3) Zahlungskonditionen
Alle Rechnungsbeträge sind innerhalb von sieben Tagen ab Rechnungsdatum zu begleichen; maß-gebend für die Wahrung der Frist ist der Tag der Buchung des betreffenden Betrages auf dem Konto der Gesellschaft. Bei Zahlungsverzug werden Verzugszinsen in der Höhe von 12 % p.a. berechnet. Der Kunde ist verpflichtet, neben den Verzugszinsen auch alle Mahn- und Inkassospesen zu ersetzen. Pro Mahnschreiben werden pauschal EUR 40,- verrechnet. Eine Aufrechnung gegen Ansprüche der Gesellschaft mit Gegenforderungen, welcher Art auch immer, ist ausgeschlossen.
4) Lieferkonditionen
Im Falle der Versendung der Ware erfolgt die Lieferung nach Wahl der Gesellschaft per Paketdienst, Post, Bahn oder Frachtführer. Im Falle der Versendung per Nachnahme ist die Gesellschaft berechtigt, sachdienliche Versicherungen auf Kosten des Kunden abzuschließen. Alle anfallenden Transport- und Versandkosten werden dem Kunden nach dem tatsächlichen Aufwand verrechnet.
5) Gewährleistung
Die Gesellschaft übernimmt die gesetzlichen Gewährleistungsverpflichtungen. Die Gewähr-leistungspflicht der Gesellschaft entfällt, wenn Betriebs- oder Wartungsvorschriften nicht befolgt, Änderungen an den Produkten vorgenommen, Teile ausgewechselt oder Gebrauchsmaterialien verwendet werden, welche nicht den vorgegebenen Spezifikationen entsprechen oder die Ware übermäßig beanspruchen; weiters bei Verwendung nicht kompatibler Fremdprodukte oder beim Einbau des Produkts in einen Motor, der nicht in der Lage ist, die Arbeitsbedingungen für das Produkt zu gewährleisten. Frachtkosten gehen auch bei Reparaturen im Rahmen der Gewährleistung zu Lasten des Kunden. Reparierte oder getestete Waren sind binnen 14 Tagen nach Verständigung abzuholen. Für nicht abgeholte Ware wird keine Haftung übernommen. Darüber hinaus behält sich die Gesellschaft das Recht vor, für Wa-re, die nicht binnen der genannten Frist abgeholt wird, ein Aufbewahrungspauschale in Höhe von € 15,- pro Tag zu verrechnen. Waren, die binnen 3 Monaten nach der genannten Frist nicht abgeholt werden können – nach Wahl der Gesellschaft – freihändig verkauft, vernichtet oder weggeworfen werden. Ein etwaiger Erlös dient in erster Linie zur Abdeckung unserer Ansprüche. Sc-hadenersatzansprüche gegen uns im Zusammenhang mit einem allfälligen Verkauf können – außer bei grobem Verschulden – nicht erhoben werden.
6) Kaution
Eine zwischen der Gesellschaft und dem Kunden vereinbarte Kaution für Altteile wird nur gegen Vor-lage der Originalrechnung und nur binnen sechs Monaten ab Rechnungsdatum erstattet.
7) Eigentumsvorbehalt
Bis zur vollständigen Berichtigung in Haupt- und Nebensache verbleiben die gekauften Gegenstände Eigentum der Gesellschaft. Der Kunde erkennt ausdrücklich an, dass Zahlungen jeweils als Teilzah-lung für die Gesamtrechnung, nicht jedoch für einzelne Positionen der Rechnungen des Verkäufers anzusehen sind. Es wird ausdrücklich vereinbart, dass auch ein erweiterter Eigentumsvorbehalt beste-ht. Der Kunde hat für sichere und sachgemäße Aufbewahrung der unter Eigentumsvorbehalt stehenden Gegenstände zu sorgen und sie auf seine Kosten gegen Diebstahl, Feuer und sonstige Sachschäden zu sichern. Er darf über sie nur im Rahmen seines ordnungsgemäßen Geschäftsganges verfügen. Eine Weiterveräußerung vor vollständiger Bezahlung ist untersagt. Sollte dennoch eine Weiterveräußerung der unter Eigentumsvorbehalt stehenden Ware erfolgen, erstreckt sich das vorbehaltene Eigentum auf den Erlös oder die Kaufpreisforderung aus diesem Geschäft, die damit in unser Eigentum abgetreten ist. Im Falle einer solchen Weiterveräußerung ist der Kunde verpflichtet den Erlös getrennt zu verwah-ren. Die Gesellschaft ist berechtigt, den Drittschuldner von der Abtretung zu verständigen. Bei Pfä-ndung oder sonstiger Inanspruchnahme der Waren durch Dritte ist der Kunde gehalten, das Eigentum-srecht der Gesellschaft auf seine Kosten gelten zu machen und die Gesellschaft zu verständigen.
8) Haftung der Gesellschaft
Für alle Schäden, die im Zusammenhang mit der Erbringung vertraglich obliegenden Leistung stehen, haftet die Gesellschaft lediglich insoweit, als diese Schäden der Gesellschaft unverzüglich gemeldet werden und grobe Fahrlässigkeit seitens der Gesellschaft vorliegt, wobei die Beweisführung hin-sichtlich der groben Fahrlässigkeit demjenigen obliegt, der Schadenersatz beansprucht. Die Haftung der Gesellschaft für Folgeschäden oder mittelbare Schäden ist ausgeschlossen. Liegt ein Schaden im Sinne des Produkthaftungesetztes vor, ist der Ersatz von Vermögensschäden ausgeschlossen.
9) Erfüllungsort / Rechtswahl / Gerichtsstand
Erfüllungsort ist Wien. Es kommt österreichisches Recht, mit Ausnahme der Verweisungsnormen des internationalen Priva-trechtes sowie des UN-Kaufrechtes zur Anwendung. Für sämtliche Ansprüche aus der Geschäftsverbindung mit Käufern ist – abhängig vom Streitwert – das Bezirksgericht für Handelssachen Wien oder Handelsgericht Wien ausschließlich zuständig.
10) Verbrauchergeschäfte
Für den Fall, dass der Käufer ein Verbraucher im Sinne des Konsumentenschutzgesetzes (KSchG) ist, geltend die nachstehenden Bedingungen:
Allgemeine Geschäftsbedingungen für Verbrauchergeschäfte:
1. Geltungsbereich
Die hier vorliegenden allgemeinen Geschäftsbedingungen finden Anwendung auf alle Rechtsgesc-häfte zwischen der Turbo Tec GmbH (im Folgenden: „Gesellschaft“) und ihren Kunden (Käufern). Die Mitarbeiter der Gesellschaft sind ohne schriftliche Vollmacht auch gegenüber Verbrauchern nicht befugt, abweichende Zusagen oder Vereinbarungen mündlich zu treffen.
2. Preise
Alle in den Angeboten der Gesellschaft angeführten Preise verstehen sich als Nettopreise zuzüg-lich gesetzlicher Umsatzsteuer. Die angeführten Preise verstehen sich ab Lager. Unsere Angebote sind stets freibleibend, es gilt der Preis am Tag der Übernahme der Ware. Die Kosten einer Liefe-rung werden zusätzlich zu den angeführten Preisen in Rechnung gestellt.
3. Zahlungskonditionen
Alle Rechnungsbeträge sind innerhalb von sieben Tagen ab Rechnungsdatum zu begleichen; maß-gebend für die Wahrung der Frist ist der Tag der Buchung des betreffenden Betrages auf dem Konto der Gesellschaft. Bei Zahlungsverzug werden die gesetzlichen Verzugszinsen berechnet. Der säumige Kunde ist verpflichtet, alle prozessualen und schuldhaft verursachten auß-erprozessualen Kosten der zweckentsprechenden Rechtsverfolgung, wie insbesondere Mahnspe-sen, Spesen für die Einschaltung eines Inkassobüros sowie auch Kosten eines von der Gesellschaft beigezogenen Anwaltes zu ersetzen, soweit diese in einem angemessenen Verhältnis zur betriebe-nen Forderung stehen. Gegen Ansprüche der Gesellschaft kann der Käufer nur dann aufrechnen, wenn die Gegenforderung des Käufers
. von der Gesellschaft nicht bestritten wird, oder
. gerichtlich festgestellt ist, oder
. mit der Verbindlichkeit des Kunden in einem rechtlichen Zusammenhang steht.
4. Lieferkonditionen
Im Falle der Versendung der Ware erfolgt die Lieferung nach Wahl der Gesellschaft per Paket-dienst, Post, Bahn oder Frachtführer. Im Falle der Versendung per Nachnahme ist die Gesell-schaft berechtigt, sachdienliche Versicherungen auf Kosten des Kunden abzuschließen. Alle anfal-lenden Transport- und Versandkosten werden dem Kunden nach dem tatsächlichen Aufwand ver-rechnet.
5. Gewährleistung
Die Gesellschaft übernimmt die gesetzlichen Gewährleistungsverpflichtungen. Reparierte Waren sind binnen 14 Tagen nach Verständigung abzuholen. Für nicht abgeholte Wa-re wird keine Haftung übernommen. Darüber hinaus behält sich die Gesellschaft das Recht vor, für Ware, die nicht binnen der genannten Frist abgeholt wird, ein Aufbewahrungspauschale in Höhe von € 15,- pro Tag zu verrechnen. Waren, die binnen 3 Monaten nach der genannten Frist nicht abgeholt werden, können – nach Wahl der Gesellschaft – freihändig verkauft, vernichtet o-der weggeworfen werden. Ein etwaiger Erlös dient in erster Linie zur Abdeckung unserer Ansprü-che. Schadenersatzansprüche gegen uns im Zusammenhang mit einem allfälligen Verkauf können – außer bei grobem Verschulden – nicht erhoben werden.
6. Eine zwischen der Gesellschaft und dem Kunden vereinbarte Kaution für Altteile wird nur gegen Vorlage der Originalrechnung und nur binnen sechs Monaten ab Rechnungsdatum erstattet.
7. Eigentumsvorbehalt
Bis zur vollständigen Berichtigung in Haupt- und Nebensache verbleiben die gekauften Gegen-stände Eigentum der Gesellschaft. Der Kunde erkennt ausdrücklich an, dass Zahlungen jeweils als Teilzahlung für die Gesamtrechnung, nicht jedoch für einzelne Positionen der Rechnungen des Verkäufers anzusehen sind. Es wird ausdrücklich vereinbart, dass auch ein erweiterter Eigentum-svorbehalt besteht. Eine Weiterveräußerung vor vollständiger Bezahlung ist untersagt. Sollte den-noch eine Weiterveräußerung der unter Eigentumsvorbehalt stehenden Ware erfolgen, erstreckt sich das vorbehaltene Eigentum auf den Erlös oder die Kaufpreisforderung aus diesem Geschäft, die damit in unser Eigentum abgetreten ist. Im Falle einer solchen Weiterveräußerung ist der Kunde verpflichtet den Erlös getrennt zu verwahren. Die Gesellschaft ist berechtigt, den Dritt-schuldner von der Abtretung zu verständigen. Bei Pfändung oder sonstiger Inanspruchnahme der Waren durch Dritte ist der Kunde gehalten, das Eigentumsrecht der Gesellschaft auf seine Kosten gelten zu machen und die Gesellschaft zu verständigen.
8. Haftung der Gesellschaft
Bei Verbrauchergeschäften ist die Haftung der Gesellschaft für leicht fahrlässig verursachte Schä-den, ausgenommen Personenschäden, ausgeschlossen. In allen übrigen Fällen ist die Haftung auf Schäden beschränkt, die am Gegenstand der Lieferung selbst entstehen, soweit der Gesellschaft nicht Vorsatz oder grob fahrlässiges Verhalten nachgewiesen wird. Alle Schäden sind der Gesell-schaft unverzüglich zu melden.
9. Erfüllungsort / Rechtswahl / Gerichtsstand
Erfüllungsort ist Wien. Es kommt österreichisches Recht, mit Ausnahme der Verweisungsnormen des internationalen Pri-vatrechtes sowie des UN-Kaufrechtes zur Anwendung. Für Rechtsstreitigkeiten mit Verbrauchern im Sinne des Konsumentenschutzgesetzes (KSchG), die ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt im Inland haben oder im Inland beschäftigt sind, gelten die gesetzlichen Gerichtsstände.