8. Version (Stand 02.06.2016)
Allgemeine Geschäftsbedingungen
der Turbo-Tec GmbH
(im Folgenden „Lieferer“)
1. Geltungsbereich, Begriffsbestimmungen
„Bestellungen“ sind sämtliche Angebote, Vereinbarungen und Leistungen des Lieferers, insbesondere die Lieferung von fabrikneuer und generalüberholter Ware, der Ankauf von alten oder beschädigten Turboladern und Diesel Einspritzsystemen sowie deren Überprüfung und Reparatur.
Bestellungen werden, soweit nicht ausdrücklich anders vereinbart, nach den folgenden Geschäftsbedingungen angenommen und ausgeführt. Dies gilt ohne besonderen Hinweis auch für alle Folgeaufträge und zukünftigen Geschäfte mit dem Besteller, soweit es sich um Rechtsgeschäfte verwandter Art handelt.
Der Lieferer widerspricht hiermit ausdrücklich allen abweichenden Geschäftsbedingungen sowie abweichenden Vertragsangeboten des Bestellers. Von den nachstehenden Geschäftsbedingungen des Lieferers abweichende Bedingungen oder abweichende Angebote des Bestellers, die vom Lieferer nicht ausdrücklich schriftlich anerkannt worden sind, haben keine Gültigkeit.
Der Besteller ist „Verbraucher“ im Sinne dieser Geschäftsbedingungen, wenn der Zweck der vertraglichen Leistung nicht seiner gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden kann.
„Unternehmer“ im Sinne dieser Geschäftsbedingungen ist jede natürliche oder juristische Person oder rechtsfähige Personengesellschaft, die beim Abschluss des Vertrags in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handelt.
2. Angebot und Umfang der Lieferung
Die Angebote des Lieferers sind freibleibend und auch für Nachbestellungen unverbindlich. Die vom Besteller aufgegebene Bestellung stellt ein bindendes Angebot dar. Der Lieferer kann dieses Angebot innerhalb von 2 Werktagen durch Zusendung einer Auftragsbestätigung (per eMail oder Telefax) annehmen. Als Annahmeerklärung gilt auch die Zusendung der Ware innerhalb dieser Frist.
Für den Umfang der Lieferung ist die schriftliche Auftragsbestätigung des Lieferers maßgebend, sofern der Besteller Unternehmer ist. Außdrücklich nicht vom Lieferumfang umfaßt sind Einbau- Anbau- und Befestigungmateriellen.
Eine Bezugnahme auf Normen, technische Regeln, technische Angaben, Beschreibungen und Abbildungen des Liefergegenstandes in Angeboten und Prospekten ist nur Leistungsbeschreibung und keine Zusicherung von Eigenschaften. Abbildungen sind als beispielhaft zu verstehen und müssen nicht zwingend den tatsächlichen Waren entsprechen. Bestimmte Eigenschaften der Waren gelten nur dann als zugesichert, wenn der Lieferer dies ausdrücklich schriftlich bestätigt hat.
Änderungen, Ergänzungen oder mündliche Abreden bedürfen der schriftlichen Bestätigung durch den Lieferer. Dies gilt auch für Änderungen der Schriftformklausel.
3. Preise, Versandkosten und Altteiletausch
Die Preise gelten ab Auslieferungslager und verstehen sich jeweils zuzüglich:
–der gültigen gesetzlichen Umsatzsteuer sofern der Besteller Unternehmer ist,
–der Versandkosten und
–der Kosten der Transportverpackung.
Sofern der Besteller Verbraucher ist, ist die derzeit gültige gesetzliche Umsatzsteuer im Preis enthalten.
Die Versandkosten und Transportverpackungskosten werden dem Besteller vor Vertragsschluss benannt und sind vom Besteller zu tragen, sofern keine versandkostenfreie Lieferung vereinbart ist.
Der Abzug von Skonto ist nur zulässig, soweit schriftlich vereinbart.
Der Lieferer kann mit dem Besteller den Tausch eines defekten Teiles gegen ein neues oder generalüberholtes Teil vereinbaren. Der Preis für die Bestellung vermindert sich um den Wert des Altteiles.
Sofern der Besteller das betroffene Altteil nicht bei Vertragsschluss an den Lieferer übergibt, hat der Besteller innerhalb von zwei Wochen nach Vertragsschluss die Möglichkeit des der Bestellung entsprechende Altteil an den Lieferer zu überbringen. Ausschlaggebend ist der Eingang des Altteils beim Lieferer.
Hat das Altteil die vom Besteller angegebenen Eigenschaften, wird dem Besteller die einbehaltene Kaution für das Altteil ausbezahlt.
Nach Ablauf der zwei Wochen ist der Lieferer nicht mehr zu Annahme des Altteils verpflichtet. In diesem Fall verfällt die einbehaltene Kaution es gelten die Preise ohne Reduzierung durch Herausgabe eines Altteiles..
4. Zahlungsmodalitäten
Wenn nichts anderes schriftlich vereinbart ist, erfolgt die Zahlung wahlweise per Vorkasse, per Nachnahme oder auf Rechnung. Die Bezahlung per Nachnahme ist nur bei Versand innerhalb Deutschlands möglich. Der Lieferer behält sich das Recht vor, im Einzelfall bestimmte Zahlungsarten zu akzeptieren oder auszuschließen, insbesondere bei Zahlungsverzug in einem früheren Rechtsverhältnis.
Überweisung erfolgen – wenn nichts anderes vereinbart ist – ausschließlich auf das folgende Konto:
Inhaber:
IBAN: DE35200700240441189800
BIC: DEUTDEDBHAM
Bei Vorkasse verpflichtet sich der Besteller, unverzüglich nach Vertragsschluss zu zahlen. Bei Zahlung per Nachnahme ist der Besteller verpflichtet, den Preis bei Lieferung der Ware zu zahlen. Bei Zahlung auf Rechnung ist der Besteller verpflichtet, den Rechnungsbetrag innerhalb von 14 Tagen nach Fälligkeit und Zugang einer Rechnung oder gleichwertigen Zahlungsaufstellung zu bezahlen. Kommt der Besteller seiner Zahlungsverpflichtung innerhalb dieser Frist nicht nach, kommt er ohne weitere Erklärungen des Lieferers in Verzug. Bei Zahlung per Bankeinzug erfolgt die Abbuchung innerhalb einer Woche nach Vertragsschluss.
Der Verzugszinssatz ergibt sich aus § 288 Abs. 1 Bürgerliches Gesetzbuch und beträgt derzeit
jährlich fünf Prozentpunkte über dem Basiszinssatz, soweit der Besteller Verbraucher ist. Bei Bestellungen, an denen ein Verbraucher nicht beteiligt ist, beträgt der Zinssatz nach § 288 Abs. 2 Bürgerliches Gesetzbuch derzeit neun Prozentpunkte über dem Basiszinssatz.
Werden dem Lieferer Tatsachen bekannt, die geeignet sind, Zweifel an der Zahlungsfähigkeit des Bestellers zu begründen oder kommt der Besteller seinen Zahlungsverpflichtungen nicht nach, so ist der Lieferer berechtigt, offene Forderungen sofort fällig zu stellen und/oder Vorauszahlungen oder Sicherheitsleistungen zu verlangen. Kommt der Besteller diesem Verlangen nicht nach, so kann der Lieferer von seinem Leistungsverweigerungsrecht Gebrauch machen.
Bei einem Auftrag mit einem Bestellpreis von über 1.500,00 EUR netto hat der Besteller einen Vorschuss von 50 % der Zahlungsforderung zu leisten. Alternativ kann der Besteller eine Bankbürgschaft vorlegen.
5. Aufrechnung, Zurückbehaltung
Der Besteller ist zur Aufrechnung nur berechtigt, wenn seine Gegenansprüche vom Lieferer
anerkannt oder rechtskräftig festgestellt sind.
Zur Ausübung eines Zurückbehaltungsrechts ist der Besteller nur befugt, soweit sein Gegenanspruch auf demselben Vertragsverhältnis beruht.
6. Lieferfristen
Die vom Lieferer mitgeteilten Liefertermine sind stets unverbindlich, es sei denn, es wurde etwas anderes ausdrücklich schriftlich vereinbart. Der Besteller ist berechtigt, im Falle eines vom Lieferer zu vertretenden Lieferverzuges vom Vertrag zurückzutreten, sofern er dem Lieferer zuvor schriftlich eine den Umständen nach angemessene Nachfrist gesetzt hat und diese Frist aus Gründen, die der Lieferer zu vertreten hat, versäumt wurde.
Auch wenn eine Lieferzeit schriftlich vereinbart ist, liegt noch kein Fixhandelsgeschäft im Sinne von § 376 I HGB vor. Hierfür bedarf es zusätzlich der schriftlichen Einigung darüber, dass der Vertrag bei Nichteinhaltung der Lieferfrist ohne weiteres durch Rücktritt beendet werden kann.
7. Lieferung
Soweit Lieferung gegen Vorkasse vereinbart ist, beträgt die Lieferfrist 2 – 3 Werktage nach Eingang des Geldes auf dem Konto des Lieferers, bei Bezahlung per Nachnahme oder auf Rechnung in der Regel
Voraussetzung für die Lieferung von Austauschteilen ist die vorherige Anlieferung gleichartiger und reparaturfähiger Altteile durch den Besteller. Als reparaturfähig werden Altteile angesehen, wenn sie keine außergewöhnlichen Verschleiß- oder Rosterscheinungen aufweisen, in den Hauptbestandteilen frei von Bruchschäden sind, sowie bei der Anlieferung komplett, d.h. unzerlegt sind. Erst mit Eingang des reparaturfähigen Altteils beginnt die Lieferfrist.
Lieferfristen verlängern sich um die Dauer der Störungen, soweit diese vom Lieferer nicht zu vertreten sind, beispielsweise bei höherer Gewalt, Arbeitskämpfen oder Lieferverzögerungen durch
den Lieferanten. Schadensersatzansprüche des Bestellers bestehen insoweit nicht.
Kommt der Besteller in Annahmeverzug, unterlässt er eine Mitwirkungshandlung oder verzögert sich die Lieferung aus anderen, vom Besteller zu vertretenden Gründen, so ist der Lieferer berechtigt, Ersatz des hieraus entstehenden Schadens einschließlich Mehraufwendungen (z.B. Lager- und Transportkosten) zu verlangen.
8. Versand
Die Wahl der Versandart bleibt dem Lieferer überlassen, es sei denn es ist schriftlich eine bestimmte Versandart vereinbart.
Die Versendung erfolgt erst nach Zahlungseingang, soweit keine von der Vorkasse abweichende Regelung schriftlich vereinbart ist.
9. Gefahrübergang
Die Lieferung erfolgt ab Auslieferungslager.
Soweit der Besteller Unternehmer ist, geht die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung der Ware spätestens mit Übergabe an den Besteller auf diesen über, beim Versendungskauf jedoch bereits mit der Auslieferung der Ware an den Spediteur, den Frachtführer oder sonstige zur Versendung bestimmte Personen oder Unternehmen, und zwar auch dann, wenn ausnahmsweise frachtfreite Lieferung vereinbart wurde.
10. Eigentumsvorbehalt
Der Lieferer behält sich das Eigentum an der gelieferten Sache bis zur vollständigen Zahlung sämtlicher Forderungen aus der Bestellung vor. Ist der Besteller Unternehmer, juristische Person des öffentlichen Rechts oder
Sofern die noch im Eigentum des Lieferers stehende gelieferte Sache mit anderen, dem Lieferer nicht gehörenden Sachen verarbeitet wird, erwirbt der Lieferer das Miteigentum an der neuen Sache im Verhältnis des objektiven Wertes der gelieferten Sache zum Wert Sache nach Verarbeitung.
11. Gewährleistung
Von den nachfolgenden die Gewährleistung und Gewährleistungsfristen einschränkenden Regelungen unberührt bleiben:
–Schadensersatzansprüche, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung des Lieferers, des gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen des Lieferers beruhen.
–Schadenersatzansprüche bei Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit, die auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung des Lieferers, des gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen des Lieferers beruhen
–die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz, und
–die Haftung aus der Übernahme einer Garantie.
Ist die Bestellung ein Handelsgeschäft, hat der Besteller die gelieferte Ware unverzüglich auf Qualitäts- und Mengenabweichung zu untersuchen und dem Lieferer erkennbare Mängel innerhalb einer Woche ab Empfang der Ware schriftlich anzuzeigen. Verdeckte Mängel sind dem Lieferer innerhalb einer Woche ab Entdeckung schriftlich anzuzeigen. Bei nicht form- und/oder nicht fristgemäßer Anzeige gilt der Vertragsgegenstand als genehmigt. Gewährleistungsansprüche sind im Fall der nicht rechtzeitigen Anzeige ausgeschlossen. Zur Fristwahrung genügt die rechtzeitige Absendung der Anzeige.
Ist der Besteller Verbraucher, beträgt die Verjährungsfrist für Gewährleistungsansprüche bei neuen Waren zwei Jahre. Soweit gebrauchte Waren Gegenstand der Bestellung sind und der Besteller Verbraucher ist, beträgt die Gewährleistungsfrist ein Jahr.
Ist der Besteller nicht Verbraucher, beträgt die Verjährungsfrist für Gewährleistungsansprüche bei neuen Waren ein Jahr. Soweit gebrauchte Waren Gegenstand der Bestellung sind und der Besteller nicht Verbraucher ist, wird die Gewährleistung ausgeschlossen.
Geringfügige optische und technische Abweichungen von zugrunde gelegten Mustern, Beschreibungen oder früheren Lieferungen, etc. stellen keine Mängel dar.
Lieferungen von Waren welche für Tuning oder Sportzwecke verwendet werden, erfolgen grundsätzlich unter Ausschluss jeglicher Gewährleistung.
Soweit durch die bestellte Leistung und/oder Lieferung Veränderungen am Fahrzeug oder den Leistungsdaten des Fahrzeugs herbeigeführt werden, erlischt die allgemeine Betriebserlaubnis des Fahrzeugs. Hierfür übernimmt der Lieferer keinerlei Haftung. Das Fahrzeug entspricht infolge solcher Veränderungen nicht mehr der StVZO und kann seinen Versicherungsschutz verlieren. Es besteht für den Besteller nach den gesetzlichen Bestimmungen auch die Verpflichtung, eingetretene Änderungen der Zulassungsstelle und seiner
Aus konstruktiven Gründen geht die Prüfung und Reparatur von Altteilenin der Regel mit Eingriffen in die Substanz der Geräte einher. Mit der Beauftragung der Überprüfung erteilt der Besteller sein Einverständnis zu prüf- und/oder reparaturbedingt notwendigen Substanzeingriffen. Schadensersatzansprüche aufgrund der prüfungs- und/oder reparaturbedingten Einwirkungen sind ausgeschlossen.
Aufwendungen für Ein- und Ausbau der defekten gelieferten Ware des Bestellers werden übernommen
Für Schäden aufgrund jeweils vom Lieferer nicht zu vertretenden unsachgemäßen Einbaus und/oder unsachgemäßer Pflege und/oder unsachgemäßer Lagerung und/oder unsachgemäßer Wartung haftet der Lieferer nicht.
Liefert der Lieferer zum Zwecke der Nacherfüllung einen mangelfreien Gegenstand, kann er vom Besteller Rückgewähr des mangelhaften Gegenstands verlangen.
Für den Fall eines unberechtigten Mangelbeseitigungsverlangens ist der Besteller für die angefallenen Kosten für Prüfung und Abwicklung ersatzpflichtig.
Ersetzte Teile werden Eigentum des Lieferers.
12. Beratung, Einbau
Der Lieferer schuldet vorbehaltlich einer abweichenden schriftlichen Vereinbarung im Einzelfall keine Beratung und Unterstützung in Bezug auf den Einbau der bestellten Ware. Der Lieferer empfiehlt dem Besteller hiermit dringend stets einen fachgerechten Einbau, eine ordnungsgemäße Wartung sowie Funktions- und Sicherheitsprüfungen durch qualifiziertes Personal gemäß den Anleitungen des Herstellers durchzuführen. Nach der Montage ist vom Besteller bei allen bestellten Waren, bei denen dies möglich ist, eine Funktions- und Sicherheitsprüfung durchzuführen. Betriebs- und Schmiermittelspezifikationen sowie
13. Widerrufsrecht
Sofern der Besteller Verbraucher ist, steht ihm bei Bestellung von Waren und/oder Dienstleistungen außerhalb der Geschäftsräume des Lieferers und bei Fernabsatzverträgen ein Widerrufsrecht zu.
Ist der Vertrag
–auf die Lieferung von Waren gerichtet, gilt Ziff. 13.1.
–auf die Erbringung von Dienstleistungen gerichtet, gilt Ziff. 13.2.
In den in Ziff. 13.3. aufgezählten Fällen steht dem Besteller kein Widerrufsrecht zu.
Ziff. 13.4 hält für den Besteller ein
13.1 Widerrufsbelehrung (für die Bestellung von Waren)
Der Besteller hat das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen.
Die Widerrufsfrist beträgt vierzehn Tage ab dem Tag,
•an dem er oder ein von ihm benannter Dritter, der nicht der Beförderer ist, die Waren in Besitz genommen hat, wenn er eine Ware oder mehrere Waren im Rahmen einer einheitlichen Bestellung bestellt hat und die Ware bzw. Waren einheitlich geliefert wird bzw. werden;
•an dem er oder ein von ihm benannter Dritter, der nicht der Beförderer ist, die letzte Ware in Besitz genommen hat, wenn er mehrere Waren im Rahmen einer einheitlichen Bestellung bestellt hat und die Waren getrennt geliefert werden;
•an dem er oder ein von ihm benannter Dritter, der nicht der Beförderer ist, die letzte Teilsendung oder das letzte Stück in Besitz genommen hat, wenn er eine Ware bestellt hat, die in mehreren Teilsendungen oder Stücken geliefert wird;
•an dem er oder ein von Ihnen benannter Dritter, der nicht der Beförderer ist, die erste Ware in Besitz genommen hat, wenn er einen Vertrag zur regelmäßigen Lieferung von Waren über einen festgelegten Zeitraum hinweg abgeschlossen hat.
Um das Widerrufsrecht auszuüben, muss der Besteller dem Lieferer
diesen Vertrag zu widerrufen, informieren. Der Besteller kann dafür das vom Lieferer beigefügte
Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass der Besteller die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absendet.
Folgen des Widerrufs (der Bestellung von Waren)
Wenn der Besteller diesen Vertrag widerruft, hat der Lieferer dem Besteller alle Zahlungen, die er von ihm erhalten hat, einschließlich der Lieferkosten (mit Ausnahme der zusätzlichen Kosten, die sich daraus ergeben, dass der Besteller eine andere Art der Lieferung als die vom Lieferer angebotene Lieferung gewählt hat), unverzüglich und spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über den Widerruf des Vertrags beim Lieferer eingegangen ist. Für diese Rückzahlung verwendet der Lieferer dasselbe Zahlungsmittel, das der Besteller bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt hat, es sei denn, mit dem Besteller wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart; in keinem Fall werden dem Besteller wegen dieser Rückzahlung Entgelte berechnet. Der Lieferer kann die Rückzahlung verweigern, bis er die Waren wieder zurückerhalten hat oder bis der Besteller den Nachweis erbracht hat, dass er die Waren zurückgesandt hat, je nachdem, welches der frühere Zeitpunkt ist.
Der Besteller hat die Waren unverzüglich und in jedem Fall spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag, an dem der Besteller den Lieferer über den Widerruf dieses Vertrags unterrichtet, an den Lieferer zurückzusenden oder zu übergeben. Die Frist ist gewahrt, wenn der Besteller die Waren vor Ablauf der Frist von vierzehn Tagen absendet. Der Besteller trägt die Kosten der Rücksendung der Waren. Sofern es sich um nicht paketfähige Waren handelt, betragen die vom Besteller zu tragenden Rücksendungskosten höchstens EUR 30. Der Besteller muss für einen etwaigen Wertverlust der Waren nur aufkommen, wenn dieser auf einen zur Prüfung der Beschaffenheit, Eigenschaften und Funktionsweise der Waren nicht notwendigen Umgang mit ihnen zurückzuführen ist.
13.2 Widerrufsbelehrung (für Bestellung von Dienstleistungen)
Der Besteller hat das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen.
Die Widerrufsfrist beträgt vierzehn Tage ab dem Tag des Vertragsabschlusses.
Um das Widerrufsrecht auszuüben, muss der Besteller dem Lieferer
Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass der Besteller die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absendet.
Folgen des Widerrufs (der Bestellung von Dienstleistungen)
Wenn der Besteller diesen Vertrag widerruft, hat der Lieferer ihm alle Zahlungen, die er von ihm erhalten hat, einschließlich der Lieferkosten (mit Ausnahme der zusätzlichen Kosten, die sich daraus ergeben, dass der Besteller eine andere Art der Lieferung als die vom Lieferer angebotene Lieferung gewählt hat), unverzüglich und spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über den Widerruf dieses Vertrags beim Lieferer eingegangen ist. Für diese Rückzahlung verwendet der Lieferer dasselbe Zahlungsmittel, das der Besteller bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt hat, es sei denn, mit dem Besteller wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart; in keinem Fall werden dem Besteller wegen dieser Rückzahlung Entgelte berechnet.
Hat der Besteller verlangt, dass die Dienstleistung während der Widerrufsfrist beginnen soll, so hat er dem Lieferer einen angemessenen Betrag zu zahlen, der dem Anteil der bis zu dem Zeitpunkt, zu dem der Besteller den Lieferer von der Ausübung des Widerrufsrechts hinsichtlich dieses Vertrags unterrichtet, bereits erbrachten Dienstleistungen im Vergleich zum Gesamtumfang der im Vertrag vorgesehenen Dienstleistungen entspricht.
13.3 Ausschluss bzw. vorzeitiges Erlöschen des Widerrufsrechts
In den folgenden Fällen können Sie Ihre Vertragserklärung nicht bzw. nicht mehr widerrufen: Das Widerrufsrecht besteht nicht bei Verträgen zur Lieferung von:
–Waren die nicht vorgefertigt sind und für deren Herstellung eine individuelle Auswahl oder Bestimmung durch den Verbraucher maßgeblich ist oder die eindeutig auf die persönlichen Bedürfnisse des Verbrauchers zugeschnitten sind,
–Waren, wenn diese nach der Lieferung auf Grund ihrer Beschaffenheit untrennbar mit anderen Gütern vermischt wurden,
–Ton- oder Videoaufnahmen oder Computersoftware in einer versiegelten Packung, wenn die Versiegelung nach der Lieferung entfernt wurde,
–Zeitungen, Zeitschriften oder Illustrierten mit Ausnahme von
Das Widerrufsrecht kann vorzeitig erlöschen bei Verträgen zur Lieferung von Ton- oder Videoaufnahmen oder Computersoftware in einer versiegelten Packung, wenn die Versiegelung nach der Lieferung entfernt wurde.
Das Widerrufsrecht erlischt bei einem Vertrag zur Erbringung von Dienstleistungen auch dann, wenn der Lieferer die Dienstleistung vollständig erbracht hat und mit der Ausführung der Dienstleistung erst begonnen hat, nachdem der Verbraucher dazu seine ausdrückliche Zustimmung gegeben hat und gleichzeitig seine Kenntnis davon bestätigt hat, dass er sein Widerrufsrecht bei vollständiger Vertragserfüllung verliert.
13.4
Wenn der Besteller als Verbraucher den Vertrag widerrufen will, kann er hierzu das folgende Formular benutzen und an den Lieferer zurücksenden:
An:
82024 Taufkirchen Telefax:
eMail:
Hiermit widerrufe(n) ich/wir (*) den von mir/uns (*) abgeschlossenen Vertrag über den Kauf der folgenden Waren (*)/die Erbringung der folgenden Dienstleistung (*)
__________________________________________
Bestellt am (*)
erhalten am (*):
Name(n) des/der Verbraucher(s):
Anschrift des/der Verbraucher(s):
Datum
Unterschrift(en) des/der Verbraucher(s) (nur bei Mitteilung auf Papier)
(*) Unzutreffendes streichen
14. Verwahrungsvertrag bei zur Prüfung übersendeten Waren
Übersendet der Besteller an den Lieferer Ware zur Prüfung, verpflichtet sich der Lieferer die Ware während der Prüfung ordentlich zu verwahren. Sobald die Prüfung erfolgte, wird der Besteller über das Ergebnis der Prüfung in Textform informiert und aufgefordert die Ware wieder abzuholen, bzw. aufgefordert dem Lieferer eine gültige Lieferanschrift mitzuteilen. Sollte der Besteller die Ware weder abholen noch eine gültige Lieferanschrift mitteilen, wird der Lieferer die Ware weitere sechs Monate nach Übersendung der Aufforderung für den Besteller einlagern. Für diese Einlagerung entsteht eine Gebühr in Höhe von 5,00 € netto bzw. 5,95 € brutto für jeden angefangenen Monat.
Drei Wochen vor Ablauf dieser Frist wird der Lieferer den Besteller erneut in Textform auffordern die Ware abzuholen oder eine gültige Lieferanschrift mitzuteilen. Sollte der Lieferer wieder nicht reagieren oder die Benachrichtigung nicht zustellbar sein, ist der Lieferer berechtigt die Ware freihändig zu verwerten und aus dem Erlös die anfallenden Lagergebühren und weiteren Kosten zu decken. Wenn bei der Verwertung des Pfandes Überschüsse anfallen, so bekommt diese der Besteller ausbezahlt. Ist eine Verwertung wirtschaftlich unmöglich, darf der Lieferer die Ware entsorgen. Der Besteller hat in diesem Fall die Kosten der Entsorgung zu tragen.
15. Anbauteile bei Reparatur oder Austausch von Altteilen
Sofern der Besteller die Reparatur von Altteilen beauftragt oder die Inzahlungnahme eines Altteiles bei Vertragsschluss vereinbart wurde, verpflichtet sich der Besteller das Altteil ohne Anbauteile an den Liefer zu übergeben bzw. zu übersenden.
Der Liefer ist berechtigt Altteile mit Anbauteile auf Kosten und Risiko des Bestellers an diesen zurückzusenden und zusätzlich für die Bearbeitung ein Gebühr in Höhe von EUR 10,00 pro Altteil zu verlangen.
16. Datenschutz
Der Lieferer ist berechtigt, sämtliche Daten über den Besteller, die im Zusammenhang mit der Geschäftsbeziehung stehen, zum Zwecke der Vertragsdurchführung unter Beachtung der Vorschriften des Bundesdatenschutzgesetzes elektronisch zu speichern und zu verarbeiten.
17. Erfüllungsort, Gerichtsstand, anwendbares Recht
Erfüllungsort ist für beide Teile Taufkirchen. Alleiniger Gerichtsstand bei allen aus dem Vertragsverhältnis sich unmittelbar oder mittelbar ergebenden Streitigkeit ist München, sofern es sich bei dem Besteller um einen Unternehmer, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder um ein
Der Vertrag untersteht ausschließlich dem deutschen Recht unter Ausschluss des